Vorsorgeuntersuchung für Kinder und Jugendliche
Die gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche dienen dazu, frühzeitig Störungen der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung zu erkennen und entsprechend zu behandeln.
Die Kindervorsorgeuntersuchungen werden in einem Kinder-Untersuchungsheft „Gelbes Heft" des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen dokumentiert.
Rechtsgrundlage der Kindervorsorgeuntersuchungen ist § 26 Sozialgesetzbuch V.
Alle Untersuchungen aufgelistet nach Reihenfolge und Alter. In unserer Praxis erfolgt die Kindervorsorgeuntersuchung ab U3.
U1 - Unmittelbar nach der Geburt
- Überprüfung von Atmung und Herzschlag
- Erhebung von Körpergewicht, Körperlänge sowie Kopfumfang des Kindes
- Überprüfung von Hautfarbe des Neugeborenen, der Muskelspannung und der Reflexe
- Neugeborenenscreening: Blutentnahme am zweiten oder dritten Lebenstag und Untersuchung auf Anzeichen angeborener Krankheiten
- Früherkennung auf angeborene Hörstörungen
U2 - 1 bis max. 10 Tage nach der Geburt
- Untersuchung von Motorik und Organen, wie Herz, Lunge, Magen und Darm
- Überprüfung des Stoffwechsels und der Hormonproduktion
U3 - 4 bis 6 Wochen
- Kontrolle der Körperhaltung des Babys
- Ultraschalluntersuchung um zu überprüfen, ob eine Fehlstellung im Hüftgelenk vorliegt
- Erhebung von Körpergewicht, Körperlänge sowie Kopfumfang des Kindes
U4 - 3 bis 4 Monate
- Überprüfung von Bewegungsverhalten und die motorischer Entwicklung
- eingehende körperliche Untersuchung
- Kontrolle von Hüftgelenk, Nervensystem sowie Hör- und Sehvermögen
- ggf. Routineimpfung. (Mehr zu Impfungen)
U5 - 6 bis 7 Monate
- eingehende körperlichen Untersuchung
- altersgemäße Entwicklung: Das Kind sollte beispielsweise bereits in der Lage sein, erste Laute zu bilden und sich vom Rücken auf den Bauch zu drehen.
U6 - 10 bis 12 Monate
- Beweglichkeitskontrolle und Sprache: Das Kind sollte sitzen, krabbeln und stehen können. Auch die ersten Schritte an der Hand fallen in dieses Lebensalter.
- Das Kind kann auf vertraute Geräusche reagieren und erste Worte wie "Mama" oder "Papa" sagen.
U7 - 21 bis 24 Monate
- Überprüfung von Sinnesorganen und motorischer Entwicklung: Das Kind sollte sicher laufen können, sowie in der Lage sein, bekannte Gegenstände zuzuordnen und sie zu benennen.
- Untersuchung der geistigen, die sozialen und der Sauberkeitsentwicklung.
U7a - 34 bis 36 Monate
- Untersuchung der körperlichen Gesundheit
- Untersuchung auf psychische Erkrankungen
- Überprüfung auf sonstige Auffälligkeiten
U8 - 3 bis 4 Jahre
- Untersuchung der körperlichen Geschicklichkeit (zum Beispiel Stehen auf einem Bein)
- Neben dem Seh- und Hörvermögen sowie der Sprachentwicklung achtet der Arzt nun auch genau auf das soziale Verhalten, den Grad der Selbständigkeit und auf die Kontaktfähigkeit des Kindes
U9 - 5 bis 5 1/2 Jahre (zusätzlich zu den Untersuchungen der U8)
- mögliche orthopädische Fehlentwicklungen
- Sozialverhalten, die geistige und psychische Entwicklung
- erste Einschätzung, wann das Kind schulreif ist
J1 - 12 bis 14 Jahre
- Jugendgesundheitsuntersuchung zur körperlichen, sozialen und sexuellen Entwicklung
- Aufklärung über gefährdende Verhaltensweisen
Folgende Vorsorgeuntersuchungen werden nicht von allen Krankenkassen empfohlen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach!
U10 - 6 bis 7 Jahre
- Erkennen von Entwicklungsstörungen z. B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen, ADHS etc.
U11 - 8 bis 9 Jahre
- Erkennen von Sozialisations- und Verhaltensstörungen
- Erkennen von Zahn-, Mund- und Kieferanomalien
J2 - 15 bis 17 Jahre
- Internistische und orthopädische Untersuchung
- Erkennen von Verhaltens- und Sozialisationsstörungen
- Fragen der Sexualität
Die Altersgrenzen für die einzelnen Vorsorgeuntersuchungen müssen streng eingehalten werden, da sonst keine Kostenübernahme erfolgen kann.
Weiterführende Informationen finden sic auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
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