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Vorsorgeuntersuchung für Kinder und Jugendliche

Die gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche dienen dazu, frühzeitig Störungen der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung zu erkennen und entsprechend zu behandeln.

Die Kindervorsorgeuntersuchungen werden in einem Kinder-Untersuchungsheft „Gelbes Heft" des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen dokumentiert.

Rechtsgrundlage der Kindervorsorgeuntersuchungen ist § 26 Sozialgesetzbuch V.

Alle Untersuchungen aufgelistet nach Reihenfolge und Alter. In unserer Praxis erfolgt die Kindervorsorgeuntersuchung ab U3.

U1 - Unmittelbar nach der Geburt

U2 - 1 bis max. 10 Tage nach der Geburt

U3 - 4 bis 6 Wochen

U4 - 3 bis 4 Monate

U5 - 6 bis 7 Monate

U6 - 10 bis 12 Monate

U7 - 21 bis 24 Monate

U7a - 34 bis 36 Monate

U8 - 3 bis 4 Jahre

U9 - 5 bis 5 1/2 Jahre (zusätzlich zu den Untersuchungen der U8)

J1 - 12 bis 14 Jahre


Folgende Vorsorgeuntersuchungen werden nicht von allen Krankenkassen empfohlen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach!
U10 - 6 bis 7 Jahre

U11 - 8 bis 9 Jahre

J2 - 15 bis 17 Jahre

Die Altersgrenzen für die einzelnen Vorsorgeuntersuchungen müssen streng eingehalten werden, da sonst keine Kostenübernahme erfolgen kann.

Weiterführende Informationen finden sic auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Vorsorgeuntersuchungen
Kontakt
Kontaktdaten der Praxis
Hausarztpraxis Dr. Kamke

Bahnhofstr. 9
03096 Burg (Spreewald)

Telefon: 035603 61832
Telefax: 035603 13278
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