Impfungen im Erwachsenenalter
Auffrischungsimpfung Tetanus/Diphterie
- Die Auffrischungsimpfung erfolgt alle 10 Jahre. Bei der nächsten notwendigen Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) wird gleichzeitig die Impfung gegen Pertussis (Keuchhusten) im Rahmen einer Kombinationsimpfung durchgeführt.
- Nach Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sollen alle Auffrischimpfungen einmalig auch eine Auffrischung gegen Keuchhusten (Pertussis) enthalten.
Impfung gegen Lungenentzündung (Pneumokokken)
- Die Pneumokokkenimpfung erfolgt einmalig, für alle Patienten ab dem 60. Lebensjahr.
- Für Patienten unter 60 Jahren ist die Impfung möglich, wenn eine chronische Erkrankung wie chronische Bronchitis, Diabetes mellitus u. a. vorliegen, auf Wunsch erhalten Sie eine Information von unserem Praxisteam.
Grippeimpfung
- Die Impfung gegen die Grippe ist für alle Patienten möglich, insbesondere für chronisch erkrankte Patienten und Patienten die älter als 60 Jahre sind. Die Immunisierung erfolgt jedes Jahr ab Oktober.
Impfung gegen Zecken-Gehirnhautentzündungen (FSME)
- Diese Impfung ist nicht gegen die ortsansässigen Zecken gerichtet!!! Die Impfung besteht aus 3 Grundimmunisierungen und muss je nach Alter alle 3-5 Jahre aufgefrischt werden.
Impfungen gegen Gürtelrose (Herpes zoster)
Gürtelrose wird wie Windpocken durch Varizella-Zoster-Viren verursacht. Die meisten Erwachsenen haben in ihrem Leben die Windpocken durchgemacht. Dabei nisten sich Viren in den Nervenzellen ein. Wird im Alter das Immunsystem schwächer, können die Viren wieder aktiv werden und einen schmerzhaften bläschenförmigen Ausschlag, die Gürtelrose, hervorrufen. Die schmerzhaften Nervenentzündungen können auch nach Abklingen des Ausschlags längere Zeit andauern.
Die Impfung gegen Gürtelrose ist zur Kassenleistung geworden. Der Impfstoff steht ab Juli 2019 voraussichtlich zur Verfügung. Impfen lassen kann sich jeder ab dem 60. Lebensjahr, bei vorliegen von chronischen Erkrankungen und Immunschwäche auch ab dem 50. Lebensjahr.
Die Impfung besteht aus 2 Impfdosen, im Abstand von 2-6 Monaten. Bei bereits erlittener Gürtelrose ist eine Impfung frühestens 6 Monate nach Abheilung des bläschenförmigen Ausschlags möglich.
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